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E-Rechnung in Frankreich: Fristen und Regeln

Zeitplan der E-Rechnungspflicht in Frankreich für Selbstständige und kleine Unternehmen
KipBill TeamKipBill Team
8 Min. Lesezeit

Seit dem 1. September 2026 muss jedes in Frankreich ansässige, umsatzsteuerpflichtige Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, auch Auto-Entrepreneurs mit Steuerbefreiung (franchise en base, vergleichbar mit der deutschen Kleinunternehmerregelung). Das Ausstellen wird am 1. September 2027 für KMU und Kleinstunternehmen Pflicht; Großunternehmen und mittelgroße Unternehmen (ETI) sind bereits seit dem 1. September 2026 dabei. Praktisch heißt das: Wählen Sie jetzt eine zugelassene Plattform (plateforme agréée) und stellen Sie sich darauf ein, Rechnungen an französische Geschäftskunden ab September 2027 als Factur-X, UBL oder CII über diese Plattform zu versenden.

Dieser Ratgeber richtet sich an Deutschsprachige, die in Frankreich selbstständig sind, und an alle, die von Deutschland, Österreich oder der Schweiz aus französische Kunden beliefern und wissen wollen, ob die Regeln sie betreffen (meist nicht).

Sie brauchen schon heute eine Factur-X, etwa zum Testen mit einem Kunden oder Ihrer Plattform? Der kostenlose Factur-X-Generator erstellt sie ohne Anmeldung. Für eine normale PDF-Rechnung bis zu Ihrem Stichtag reicht der Rechnungsgenerator für Frankreich.

Was sich ändert – auf einen Blick

BisherMit der Reform
Lieferantenrechnungen empfangenPDF, Papier, E-MailE-Rechnungen über Ihre zugelassene Plattform, seit 1. September 2026
Ein französisches Unternehmen abrechnenPDF per E-Mail oder PapierE-Rechnung über Ihre Plattform, ab 1. September 2027 (KMU und Kleinstunternehmen)
Privatkunden oder Kunden im Ausland abrechnenPDF oder PapierPDF oder Papier, plus Meldung bestimmter Daten (E-Reporting)
FormatBeliebigFactur-X, UBL oder CII

Was in Frankreich als E-Rechnung gilt

Eine PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung, auch wenn sie digital ist – genau wie in Deutschland. Die Reform meint Rechnungen aus strukturierten Daten, die Software lesen kann und die zwischen zugelassenen Plattformen ausgetauscht werden.

Vorgesehen sind drei Formate:

FormatWas es istGeeignet für
Factur-XEine PDF/A-3 mit eingebetteter XML-Datei (CII-Syntax)Alle, die eine auch lesbare Rechnung wollen
UBLNur eine XML-DateiAustausch zwischen Buchhaltungssystemen
CIINur eine XML-Datei, andere SyntaxEbenso

Factur-X ist technisch der Zwilling von ZUGFeRD. Für Einzelunternehmer ist es meist die einfachste Wahl: Der Kunde öffnet eine normale PDF, seine Plattform liest die eingebetteten Daten.

Der Zeitplan

DatumEmpfangenAusstellen und E-Reporting
1. September 2026Alle umsatzsteuerpflichtigen UnternehmenGroßunternehmen und ETI
1. September 2027(bereits in Kraft)KMU und Kleinstunternehmen, Auto-Entrepreneurs eingeschlossen

Ein Kleinstunternehmen hat im Sinne der Reform weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Praktisch jeder Auto-Entrepreneur fällt darunter und damit in die Welle von 2027.

Die Termine sind nicht mehr theoretisch: Die Reform ist am 1. September 2026 in Kraft getreten, und die Verwaltung hält am 1. September 2027 für kleine Unternehmen fest.

Beispiel. Jonas, Fotograf aus Freiburg, lebt in Straßburg und ist Auto-Entrepreneur mit franchise en base. Er stellt einer Agentur in Lyon 1.200 € für eine Fotoproduktion in Rechnung.

  • Im Oktober 2026 muss er die E-Rechnungen seiner Lieferanten (etwa seines Coworking-Space) auf seiner Plattform empfangen können. Der Agentur darf er noch eine PDF schicken.
  • Im Oktober 2027 muss seine Rechnung an die Agentur eine E-Rechnung über seine Plattform sein. Das Hochzeitsshooting für ein Privatpaar wird nicht als E-Rechnung abgerechnet, sondern fällt unter das E-Reporting.

Empfangen: was Sie jetzt tun sollten

Der Empfang ist die einzige Pflicht, die für Sie schon gilt, und er setzt eines voraus: eine zugelassene Plattform.

  • Wählen Sie eine Plateforme agréée (PA, früher PDP genannt). Die französische Steuerverwaltung (DGFiP) veröffentlicht die Liste der registrierten Plattformen, die ein eigenes Logo tragen. Vergleichen Sie Preise und die Anbindung an Ihr Rechnungsprogramm.
  • Prüfen Sie das Verzeichnis. Das Verzeichnis der E-Rechnung (annuaire) zeigt für jedes Unternehmen die Plattform und die Rechnungsadressen. Dort sehen Ihre Lieferanten, wohin sie ihre Rechnungen schicken.
  • Ein Wechsel ist später möglich. Die neue Plattform übernimmt den Umzug, die alte hält einige Dienste noch ein Jahr aufrecht.

Großunternehmen und ETI stellen bereits E-Rechnungen aus. Lieferanten dieser Größe (Mobilfunkanbieter, Energieversorger, große Handelsketten) schicken Ihnen also womöglich schon welche.

Ausstellen: was sich am 1. September 2027 ändert

Die Pflicht gilt für Lieferungen und Leistungen zwischen in Frankreich ansässigen, umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Die Regeln sagen es ausdrücklich: Das schließt Unternehmen mit franchise en base ein, also die meisten Auto-Entrepreneurs. Anders als die deutsche Kleinunternehmerregelung befreit die französische Steuerbefreiung nicht von der E-Rechnung.

Nicht betroffen sind:

  • Verkäufe an Privatkunden (B2C): Sie geben weiter eine PDF- oder Papierrechnung aus;
  • Kunden im Ausland: Ein Kunde in München oder Wien bekommt weiterhin eine PDF.

Diese Umsätze fallen stattdessen unter das E-Reporting: Ab demselben Datum werden bestimmte Daten (Betrag des Umsatzes, berechnete Umsatzsteuer) über Ihre Plattform an die Verwaltung übermittelt. Haben Sie französische Geschäftskunden und Privatkunden, gelten beide Pflichten.

Die neuen Pflichtangaben

Die Reform ergänzt die üblichen Angaben um vier neue:

  1. die SIREN-Nummer des Kunden, wenn er ein Unternehmen ist;
  2. die Lieferadresse der Waren, wenn sie von der Kundenadresse abweicht;
  3. die Art des Umsatzes: Lieferung, Dienstleistung oder beides;
  4. die Option zur Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (TVA d'après les débits), falls Sie sie gewählt haben.

Der Rest bleibt: eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer, Datum, Angaben beider Parteien, Beschreibung, Mengen, Nettoeinzelpreis, Steuersatz und Steuerbetrag, Fälligkeitsdatum, Verzugszinsen und die Pauschale von 40 € für Beitreibungskosten. Unser Ratgeber zur Rechnungsstellung als Freelancer in Frankreich erklärt sie mit Beispielen.

Mit franchise en base bleibt der Hinweis „TVA non applicable, art. 293 B du CGI“ auch auf E-Rechnungen Pflicht. In einer Factur-X steht die Befreiung zusätzlich als Befreiungsgrund-Code in den strukturierten Daten. Wer nur Privatkunden hat, muss keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können.

Zugelassene Plattform und kompatible Software: wer macht was

  • Die zugelassene Plattform ist der einzige von der Verwaltung anerkannte Vermittler, um E-Rechnungen sowie Umsatz- und Zahlungsdaten auszustellen, zu empfangen und zu übermitteln. Sie wird von der DGFiP registriert.
  • Kompatible Software (Rechnungs- oder Buchhaltungsprogramme) bereitet Rechnungen vor und ist an eine zugelassene Plattform angebunden, kann aber selbst nichts an die Verwaltung übermitteln.
  • Das staatliche Portal tauscht keine Rechnungen zwischen Unternehmen mehr aus: Es führt das Verzeichnis und empfängt die Steuerdaten. Rechnungen an öffentliche Auftraggeber laufen weiter über Chorus Pro.

In fünf Schritten vorbereiten

  1. Plattform wählen, falls noch nicht geschehen: Der Empfang ist seit September 2026 Pflicht.
  2. Die SIREN jedes Geschäftskunden sammeln. Sie wird Pflichtangabe und dient zur Zustellung der Rechnung. Eine SIRET oder eine französische USt-IdNr. enthält die SIREN.
  3. Nummernkreis prüfen. Die französischen technischen Regeln begrenzen Rechnungsnummern auf 35 Zeichen: Buchstaben, Ziffern und - _ /. „RE-2027-014“ geht, „Rechnung Nr. 14 (Dupont)“ nicht.
  4. Kunden sortieren. Französische Unternehmen (E-Rechnung), Privatkunden und Kunden im Ausland (E-Reporting): So wissen Sie, was 2027 auf Sie zukommt.
  5. Vor dem Stichtag testen. Erstellen Sie eine Factur-X für einen Stammkunden und laden Sie sie auf Ihre Plattform hoch.

Factur-X jetzt erstellen

Für gelegentliche Rechnungen genügt der kostenlose Factur-X-Generator. Sie erfassen beide Unternehmen (SIREN, SIRET oder USt-IdNr.), Waren oder Dienstleistungen und die Positionen mit französischen Steuersätzen (20 %, 10 %, 5,5 %, 2,1 %) und laden eine PDF/A-3 mit ihren XML-Daten herunter (Profil EN 16931). Er beherrscht die franchise en base (Art. 293 B CGI), das Reverse-Charge-Verfahren, die Versteuerung nach vereinbarten Entgelten, die Lieferadresse und die Hinweise zu Verzugszinsen. Nichts wird gespeichert, ein Konto ist nicht nötig, und das Formular gibt es auf Deutsch.

Wenn Sie regelmäßig Rechnungen schreiben, erzeugt die App dieselbe Datei aus jeder Rechnung eines französischen Unternehmens, ab dem Starter-Tarif. KipBill ist keine zugelassene Plattform und übermittelt Ihre Rechnungen nicht: Sie laden die Datei auf Ihrer eigenen Plattform hoch.

Sie verschicken bis September 2027 noch PDFs oder rechnen mit Privatkunden ab? Der Rechnungsgenerator für Frankreich erstellt eine Rechnung mit den französischen Pflichtangaben, ohne Anmeldung. Um Kunden, Angebote und Rechnungen an einem Ort zu haben, legen Sie ein kostenloses Konto an.

Wie die deutsche Pflicht aussieht, lesen Sie in unserem Ratgeber zur E-Rechnungspflicht in Deutschland; den Überblick über die EU gibt es unter E-Rechnungspflichten in der EU 2026.

Häufige Fragen

Ist ein Auto-Entrepreneur mit franchise en base betroffen?

Ja. Er muss seit dem 1. September 2026 E-Rechnungen empfangen können und ab dem 1. September 2027 für in Frankreich ansässige Geschäftskunden welche ausstellen. Keine Umsatzsteuer zu berechnen, nimmt Sie nicht aus der Reform heraus.

Darf ich noch PDF-Rechnungen schicken?

Ja, an französische Geschäftskunden bis zum 1. September 2027, wenn Sie ein Kleinstunternehmen oder KMU sind. Danach bleibt die PDF für Privatkunden und Kunden im Ausland erlaubt, zusätzlich mit E-Reporting.

Ich sitze in Deutschland und stelle französischen Firmen Rechnungen. Betrifft mich das?

Die französische E-Rechnungspflicht gilt für in Frankreich ansässige Unternehmen. Ohne Niederlassung dort können Ihre französischen Kunden weiter PDF-Rechnungen erhalten. Manche bevorzugen vielleicht eine Factur-X, und der Generator erstellt sie.

Factur-X, UBL oder CII – was soll ich nehmen?

Ihre zugelassene Plattform muss alle drei empfangen können. Factur-X ist für kleine Unternehmen am praktischsten, weil sie eine PDF bleibt, die jeder lesen kann.

Ist KipBill eine zugelassene Plattform?

Nein. Die App und der Generator erstellen die Datei; Ihre zugelassene Plattform schickt sie an Ihren Kunden und übermittelt die Daten an die Verwaltung.

Stand: 23. Oktober 2026. Quellen: entreprendre.service-public.gouv.fr (Merkblätter F39785 und F23266, geprüft im August und September 2026), Art. 289 bis CGI, Gesetz Nr. 2023-1322 vom 29. Dezember 2023 (Art. 91), Dekret Nr. 2026-677 und Erlass vom 27. Juli 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung.

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